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Pflegefachassistenzausbildung mit neuen Chancen

Anerkannt in jedem Bundesland: 2027 soll das neue Berufsbild deutschlandweit starten. Erfahre hier mehr dazu!
Von Johanna Ahrbecker

Das ist neu: Anderer Ort, andere Regelungen – das gibt’s bei der Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 laut Bundesregierung nicht mehr. Dann solle es eine deutschlandweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung geben. Denn bisher gab es für das Berufsbild 27 verschiedene Regelungen im Land. Dadurch war es schwer, nach der Ausbildung in einem anderen Bundesland zu arbeiten. Das ist nun vorbei. Stattdessen ermöglicht dir die Ausbildung ab 2027: mehr Chancen, unabhängig von deiner Schulbildung.

Bessere Ausbildung, bessere Pflege 🩺

Die Ausbildung soll attraktiver werden und Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Gut für dich! Aber auch für die zahlreichen Pflegebedürftigen, die angewiesen sind auf ein gut ausgebildetes Personal.

Pflegefachassistenz vs. Pflegefachkraft – Verwechslungsgefahr!

Während du für die Ausbildung zur Pflegefachkraft in der Regel einen Realschulabschluss benötigst, reicht für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz ein Hauptschulabschluss.

Du hast eine Fachkraftausbildung abgebrochen? Ab 2027 soll dir das den Abschluss als Fachassistenz erleichtern – deine Erfahrung wird also berücksichtigt.


💡 Du bist noch unsicher, was du machen möchtest? Im Beitrag „Was willst du werden?“ zeigen wir dir Möglichkeiten, wie du das herausfinden kannst.  


Sinnvollere Aufgabenverteilung in der Pflege 💉

Mit der Einführung dieser Ausbildung sollen die Aufgaben zwischen Pflegefachkräften und Pflegefachassistenzpersonen besser aufgeteilt werden. Als Pflegefachassistenz sollst du dann einige Aufgaben übernehmen können, die vorher noch von Pflegefachpersonen erledigt wurden.

Die wichtigsten Infos im Überblick

  • Einheitliche Ausbildung: Ab 2027 gibt es nicht mehr 27 verschiedene Landesregelungen, sondern eine einheitliche Pflegefachassistenzausbildung für ganz Deutschland.
  • Breiter Einblick: In der Ausbildung hast du Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, in der stationären Akutpflege (Kurzzeitbehandlungen) und in der ambulanten Pflege. Ambulante Pflege findet nur in Teilzeit in der Pflegeeinrichtung statt oder zu Hause.
  • Startschuss: Los geht’s am 1. Januar 2027.
  • Dauer: Standardmäßig 18 Monate in Vollzeit, aber auch Teilzeitmodelle und Verkürzungen – etwa bei Vorerfahrung – sollen möglich sein.
  • Zugang: Meist reicht ein Hauptschulabschluss. Und auch wenn du keinen Abschluss hast, kannst du einen Ausbildungsplatz bekommen. Dazu brauchst du eine positive Einschätzung der Pflegeschule.
  • Vergütung: In Zukunft erhalten alle Auszubildenden laut der Bundesregierung eine angemessene Bezahlung.
  • Karriereperspektiven: Danach ist ein direkter Übergang in die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt) möglich. Anschließend hast du sogar die Möglichkeit, ein Pflegestudium dranzuhängen.
  • Ausländische Abschlüsse: Wenn du im Ausland einen Pflegeabschluss gemacht hast, kannst du ab 2027 leichter prüfen lassen, ob er anerkannt wird. Keine aufwendige Gleichwertigkeitsprüfung mehr – stattdessen eine einheitliche Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang.

💡 Tipp: Schau doch auch mal in unserem Stellenmarkt nach, in welchen Berufen aktuell Verstärkung gesucht wird.


Quellen: Bundesgesundheitsministerium.deSpdfraktion.de

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