BAföG und Co.
Was ist Schüler-BAföG, Aufstiegs-BAföG oder Studien-BAföG? Wer hat Anspruch und wie hoch ist die Unterstützung? Wir haben die Antworten.
Bei der Frage nach deiner Zukunft, ist die Finanzierung oft ein Thema, das einen großen Einfluss hat. Auch wenn wir hier in Deutschland gut dastehen. Die Kosten für weiterführende Bildung nach der Schule sind in Deutschland lange nicht so hoch, wie in anderen Ländern – trotzdem kann sich nicht jede oder jeder direkt das Leben nach der Schule ohne Unterstützung leisten.
Wenn es darum geht, wie man Schule, Ausbildung oder Studium finanziert, ist das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) die bekannteste staatliche Unterstützung in Deutschland. Es gibt verschiedene Arten von BAföG, die auf unterschiedliche Bildungsphasen und -bedürfnisse zugeschnitten sind: Schüler-BAföG, Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) und Studien-BAföG. Wir stellen dir die drei Formen einmal ausführlich vor.
Deine Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick
Schüler-BAföG
Das Schüler-BAföG ist für Schülerinnen und Schüler gedacht, die weiterführende Schulen besuchen. Zu den förderungsfähigen Schularten zählen in der Regel Berufsfachschulen, Fachoberschulen und bestimmte Formen von Gymnasien. Die Höchstsätze für die unterschiedlichen Schulen variieren mit der Voraussetzung, dass du nicht bei deinen Eltern wohnst, zwischen 632€ und 812€.
Schüler-BAföG kannst du erhalten, wenn du
- eine schulische Berufsausbildung machst
- eine Fach- bzw. Fachoberschulklasse besuchst, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- auf eine Berufsaufbauschule gehst
- auf eine Abendschule gehst (Abendgymnasium, Abendrealschule und Abendhauptschule)
- eine Akademie oder ein Kolleg besuchst
- auf eine allgemeinbildende Schule gehst (ab Klasse 10)
- ausbildungsbedingt nicht bei den Eltern wohnen kannst
- beim Start der Ausbildung unter 45 Jahre alt bist
💡 Nice to know: Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Auszubildende des zweiten Bildungsweges und für Auszubildende mit Kindern unter 14 Jahren - siehe hier.
Schüler-BAföG - Höchstsätze 2024/2025
(nicht bei den Eltern wohnend)
Schulform | BAföG-Höchstsatz | KV/PV-Zuschläge | Kinderzuschläge (pro Kind) |
---|---|---|---|
Abendgymnasium (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 820€ | 122€ | 160€ |
Abendhauptschule | 773€ | 122€ | 160€ |
Abendrealschule | 773€ | 122€ | 160€ |
Akademie | 855€ | 122€ | 160€ |
Berufsaufbauschule | 773€ | 122€ | 160€ |
Berufsfachschule | 664€ | 122€ | 160€ |
Fachschule (ohne Berufsausbildung) | 664€ | 122€ | 160€ |
Fachschule (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 820€ | 122€ | 160€ |
Fachoberschule (ohne Berufsausbildung) | 664€ | 122€ | 160€ |
Fachoberschule (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 773€ | 122€ | 160€ |
Gesamtschule (ab Klasse 10) | 664€ | 122€ | 160€ |
Gymnasium (ab Klasse 10) | 664€ | 122€ | 160€ |
Höhere Fachschule | 855€ | 122€ | 160€ |
Kolleg | 820€ | 122€ | 160€ |
Realschule (in Klasse 10) | 664€ | 122€ | 160€ |
(bei den Eltern wohnend)
Schulform | BAföG-Höchstsatz (max) | KV/PV-Zuschläge | Kinderzuschläge (pro Kind) |
---|---|---|---|
Abendgymnasium (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 322€ | 122€ | 160€ |
Abendhauptschule | 274€ | 122€ | 160€ |
Abendrealschule | 274€ | 122€ | 160€ |
Akademie | 372€ | 122€ | 160€ |
Berufsaufbauschule | 274€ | 122€ | 160€ |
Berufsfachschule | 259€ | 122€ | 160€ |
Fachschule (ohne Berufsausbildung) | 259€ | 122€ | 160€ |
Fachschule (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 322€ | 122€ | 160€ |
Fachoberschule (ohne Berufsausbildung) | 259€ | 122€ | 160€ |
Fachoberschule (nach abgeschlossener Berufsausbildung) | 274€ | 122€ | 160€ |
Gesamtschule (ab Klasse 10) | 259€ | 122€ | 160€ |
Gymnasium (ab Klasse 10) | 259€ | 122€ | 160€ |
Höhere Fachschule | 372€ | 122€ | 160€ |
Kolleg | 322€ | 122€ | 160€ |
Realschule (in Klasse 10) | 259€ | 122€ | 160€ |
Die Höhe des Schüler-BAföG richtet sich zunächst nach dem Einkommen deiner Eltern oder der Ehepartner:innen. Es wird auch berücksichtigt, ob du eine eigene Wohnung benötigst, um die Schule besuchen zu können. Auch die Ausbildungssituation deiner Geschwister wird mit einberechnet. Für Auszubildende mit Kind gibt es zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag. Wenn du nicht mehr über deine Eltern familienversichert bist, weil du entweder älter als 25 Jahre alt bist oder deine Eltern privat versichert sind, kannst du einen Zuschlag zum Schüler-BAföG für Kranken- und Pflegeversicherung bekommen. Die Höhe dieses Zuschlags richtet sich nach den tatsächlichen Kosten, beträgt jedoch höchstens 122€. Wenn du BAföG beantragst und bereits über 30 Jahre alt bist, kann sich dieser Zuschlag auf bis zu 205€ erhöhen.
💡Nice to know: Als BAföG-Empfänger:in hast du die Möglichkeit, dich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags, kurz GEZ, befreien zu lassen.
Du musst das Schüler-BAföG nicht zurückzahlen. Ausnahmen bilden die höhere Fachschule und Akademie, sie werden vom BAföG in die gleiche Gruppe wie Hochschulen eingeordnet. Informiere dich am besten vorher bei deiner Schuleinrichtung, wie es dort gehandhabt wird.
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG, vormals bekannt als Meister-BAföG, richtet sich an Fachkräfte, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung anstreben. Die Unterstützung besteht aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und einem Darlehensanteil, der unter bestimmten Voraussetzungen teilweise erlassen werden kann.
Zielgruppe: Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an dich, wenn du eine berufliche Aufstiegsfortbildung anstrebst. Also eine höhere Qualifikation in deinem handwerklichen, technischen oder gleichwertigen Beruf.
Voraussetzungen:
- Die geförderte Fortbildung muss über der Niveaustufe deiner Erstausbildung liegen
- Du musst eine abgeschlossene Erstausbildung und gegebenenfalls Berufserfahrung nachweisen
- Die Fortbildung muss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder vergleichbaren Regelungen anerkannt sein
Förderungshöhe:
- Dein BAföG setzt sich aus einem Zuschuss und einem Darlehen zusammen
- Die Höhe hängt von den den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, den Kosten für das Meisterstück und deinen Lebenshaltungskosten ab
Den Darlehensteil des Aufstiegs-BAföG musst du nach Abschluss deiner Fortbildung zurückzahlen.
💡Nice to know: Es gibt verschiedene Rückzahlungsmodalitäten und Möglichkeiten zur Teilrückzahlung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. erfolgreiche Prüfung, Unternehmensgründung im erlernten Beruf).
Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG musst du bei der zuständigen Behörde stellen. Dies ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung oder die Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise die Handwerkskammer (HWK).
Höchstsätze Aufstiegs-BAföG 2024
Wohnsituation | BAföG-Höchstsatz | KV/PV-Zuschläge | Kinderzuschläge (pro Kind) |
---|---|---|---|
Bei den Eltern wohnend | 768€ | 0 | 160€ |
Nicht bei den Eltern wohnend | 1022€ | 122€ | 160€ |
Studien-BAföG
Das BAföG für Studierende ist das wahrscheinlich bekannteste und üblichste BAföG. Es soll sicherstellen, dass du dein Studium unabhängig von der finanziellen Situation deiner Eltern aufnehmen kannst. Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zB. die Einkünfte deiner Eltern, deine eigenen Einkünfte, Mietkosten und deinem Familienstand. Die eine Hälfte des BAföG wird dir als reiner Zuschuss gezahlt, den du nicht zurückzahlen musst. Die andere Hälfte wird dir als zinsloses Darlehen gewährt, dass du innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen musst.
Zielgruppe: Das Studien-BAföG richtet sich an Studierende an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und höheren Fachschulen. Es ist auch für Schüler:innen von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 sowie für Schüler:innen von Fach- und Berufsfachschulen gedacht.
Voraussetzungen:
- Du musst die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen entsprechenden Aufenthaltsstatus besitzen
- Du solltest im Bachelor nicht älter als 30 und im Master nicht älter als 35 Jahre alt sein
- Du benötigst wirklich finanzielle Unterstützung - d.h. unter Berücksichtigung deiner finanziellen Situation und die deiner Eltern lässt Spielraum für BAföG
- Du musst regelmäßig Leistungsnachweise erbringen
- Du musst dein Studium in der Regelstudienzeit abschließen (außerhalb der Regelstudienzeit bekommst du kein BAföG)
Förderungshöhe:
- Die Förderung erfolgt zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen
- Dein Bedarfssatz setzt sich zusammen aus Grundbedarf, Bedarf für Unterkunft und zB. Kranken- und Pflegeversicherung und wird individuell berechnet.
Rückzahlung:
- Den Darlehensteil des BAföG musst du nach dem Studium zurückzahlen
- Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungsdauer
💡Nice to know: Es gibt Höchstgrenzen für die Rückzahlung, und unter bestimmten Umständen (z.B. niedrige Einkünfte) können Rückzahlungen gestundet oder erlassen werden!
Studien-BAföG Höchstsätze 2024/2025
Bei den Eltern wohnend | Nicht bei den Eltern wohnend | |
Grundpauschale | 452€ | 475€ |
Wohnpauschale | 59€ | 380€ |
BAföG-Höchstsatz(ohne KV/PV) | 511€ | 855€ |
KV/PV-Pauschale | 94€ | 137€ |
BAföG-Höchstsatz (mit KV/PV) | 633€ | 992€ |
OPTIONAL | ||
Kinderbetreuungszuschlag(pro Kind unter 14 Jahren) | 160€ | 160€ |
Auslandszuschlag | - | 22 - 204€ |
Berufsausbildungsbeihilfe
Als Azubi in einer dualen Ausbildung hast du keinen Anspruch auf BAföG. Trotzdem kann es leider schnell passieren, dass die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dafür ist die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, da. Die BAB kannst du beantragen, wenn das Gehalt einfach nicht reicht und auch deine Eltern oder dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin nicht unterstützen kann. Die BAB richtet sich an Auszubildende in einer dualen Ausbildung (betrieblich oder schulisch) sowie an Teilnehmende einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB).
Vorraussetzungen:
- Du darfst nicht bei deinen Eltern wohnen, wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist
- Du musst eine förderungsfähige Ausbildung absolvieren
- Dein Einkommen, sowie das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners wird bei der Berechnung berücksichtigt. Es gibt dabei Freibeträge, die nicht angerechnet werden
Höhe der BAB: Die Höhe der BAB hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Ausbildungsvergütung, das Einkommen deiner Eltern und des Ehepartners, die Unterkunftskosten sowie weitere notwendige Ausgaben. Es gibt festgelegte Bedarfsbeträge, die je nach Situation variieren können.
Antragstellung: Der Antrag auf BAB muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Stelle den Antrag am besten so früh wie möglich, da die Bearbeitung erfahrungsgemäß dauern kann. Hier kommst du direkt zur Antragsstellung.
Rückzahlung: Im Gegensatz zum BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) musst du das BAB nicht zurückzahlen.
💡Nice to know: Neben der monatlichen Unterstützung kannst du auch einmalige Leistungen, zum Beispiel für die Erstausstattung der Wohnung, beantragen. Auch das läuft über den oben genannten Link.
Nebenjob in der Ausbildung
Es gibt auch die Möglichkeit, mit Nebenjobs Geld zu verdienen. Allerdings musst du dabei die Höchstgrenzen für Arbeitszeit und Verdienst beachten, besonders in Bezug auf Kindergeld, Steuern und BAföG. Dabei musst du besonders darauf achten, nicht die Einnahmen Höchstgrenze zu überschreiten.
Arbeitszeit: Achte darauf, dass du die gesetzlichen Vorgaben zur maximalen Arbeitszeit nicht überschreitest. Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen speziellen Regelungen. Dabei ist wichtig, dass die Arbeitszeit aus beiden Tätigkeiten (Ausbildung und Nebenjob) zusammen nicht die maximal zulässige Arbeitszeit für Jugendliche überschreiten darf. Insgesamt dürfen es nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich sein. Zwischen dem Ende der Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten Tätigkeit müssen mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit liegen.
Mindestlohn: Stelle sicher, dass du den gesetzlichen Mindestlohn erhältst. Im Januar 2024 lag der gesetzlich festgelegte Mindestlohn bei 12,41€.
Genehmigung einholen: Manche Ausbildungsverträge erfordern, dass du deinen Ausbildungsbetrieb über einen Nebenjob informierst oder sogar eine Genehmigung einholst.
Steuern: Du hast einen jährlichen Steuerfreibetrag, der 2024 bei 11.604 Euro lag. Einkommen bis zu dieser Grenze sind steuerfrei. Wenn dein Gesamteinkommen diesen Grundfreibetrag überschreitet, wird eine Lohnsteuer fällig. Ein Nebenjob ist in der Regel ein Zweitjob und wird vom Arbeitgeber des Nebenjobs in der Steuerklasse VI eingeordnet. In der Steuerklasse VI gibt es allerdings keine Freibeträge, deshalb sind die Abzüge an deinem Nebenjobgehalt höher. Rechne am besten einmal durch, ob sich der Zweitjob dann überhaupt lohnt. In diesem Fall kann es zum Beispiel auch sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben – so bekommst du ggfs. zuviel bezahlte Steuern nämlich am Ende des Jahres wieder zurück.
Arbeitsvertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte alle wesentlichen Punkte wie Arbeitszeiten, Vergütung und Kündigungsfristen regeln.
Nebenjob im Studium
Im Studium gibt es verschiedene Aspekte, die du bei der Ausübung eines Nebenjobs beachten musst, um deinen Studierenden-Status und die damit verbundenen Vorteile zu behalten.
Arbeitszeit: Während des Semesters: Du darfst in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um deinen Studentenstatus zu behalten und vollen Versicherungsschutz zu genießen.
Sozialabgaben: Minijobs (bis 520 Euro): Bei einem Verdienst bis 520 Euro im Monat bist du von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Wenn du mehr als 520 Euro verdienst, aber unter 20 Stunden pro Woche arbeitest, bist du nur rentenversicherungspflichtig. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung musst du nicht bezahlen, da du dann als Werkstudent:in angestellt bist.
Lohnsteuer: Wenn du mehr als 1.050 Euro im Monat verdienst, kann Lohnsteuer anfallen, die du über die Steuererklärung erstattet bekommen kannst, wenn dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Die gute alte Steuererklärung ist aber noch ein anderes Thema, das wir ausführlich HIER behandeln.
Immatrikulation: Du musst immatrikuliert bleiben, um die Vorteile der studentischen Beschäftigung zu nutzen. Es kann sein, dass du regelmäßige Studiennachweise vorzeigen musst.
BaföG: Du darfst bis zu 520 Euro im Monat verdienen, ohne dass es Auswirkungen auf dein BaföG hat. Ein höheres Einkommen wird auf dein BaföG angerechnet und kann dazu führen, dass dein Beitrag gekürzt wird.
Urlaubsanspruch: Auch als Werkstudent oder Minijobber hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Mindestanspruch beträgt vier Wochen im Jahr, anteilig zu deiner Arbeitszeit.
Krankheit: Bei Krankheit hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen, wenn du mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung gearbeitet hast. Eine ärztliche Bescheinigung muss spätestens am vierten Krankheitstag vorgelegt werden, sofern das Unternehmen, in dem du arbeitest keine andere Regelung kommuniziert.
Krankenversicherung: Bis zum 25. Lebensjahr kannst du über deine Eltern familienversichert sein, wenn dein eigenes monatliches Einkommen 520 Euro nicht überschreitet. Wenn du mehr verdienst oder älter als 25 Jahre alt bist, musst du dich selbst studentisch krankenversichern. Was das genau bedeutet, erklären wir dir HIER.
Unsere Tipps
- Achte darauf, dass dein Nebenjob dein Studium nicht beeinträchtigt. Plane ausreichend Zeit für Prüfungen und Lernphasen ein!
- Wähle einen Nebenjob, der flexibel ist und sich gut mit deinem Stundenplan und deinen Prüfungsphasen vereinbaren lässt.
- Ein Nebenjob, der zu deinem Studienfach passt, kann wertvolle Praxiserfahrungen und Netzwerkmöglichkeiten bieten
💡Nice to know: In den Semesterferien kannst du bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten!
Das Studienstartgeld
Das Studienstartgeld ist eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro, die von einigen Bundesländern wie Thüringen, Bremen und Nordrhein-Westfalen angeboten wird. Sie richtet sich an Studierende, die aus einkommensschwächeren Haushalten kommen und erstmalig ein Studium beginnen. Mit dem Studienstartgeld sollen die anfänglichen Kosten wie Lehrmaterialien, Miete oder Einrichtungskosten abgefedert werden. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden und soll einen erleichterten Start ins Studium ermöglichen.
Hier sind die wichtigsten Fakten zum Studienstartgeld in Stichpunkten:
💶 Höhe: 1.000 Euro Unterstützung
🎯 Zielgruppe: Studierende aus einkommensschwachen Haushalten
📚 Zweck: Deckung von anfänglichen Kosten wie Lehrmaterialien, Miete, Einrichtung
🌍 Verfügbar in: Thüringen, Bremen und Nordrhein-Westfalen
🔄 Rückzahlung: Keine Rückzahlung erforderlich
📝 Voraussetzung: Erstmals ein Studium beginnen