© Laura Rivera / Schlütersche Ausbildungsmedien

Niedersachsen: mehr Berufsorientierung für Schulen

Früher starten und mehr Praxis erleben
20. Mai 2025

Früher starten, individueller planen und mehr Praxis erleben – das sind die Ziele eines neuen Erlasses des Kultusministeriums in Niedersachsen, der dir bei der Suche nach dem passenden Beruf helfen soll. „Dass viele junge Menschen nach dem Ende ihrer Schulzeit sagen, sie wissen nicht, was sie machen sollen, stellt uns nicht zufrieden“, begründet Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg.

Ausbildung? Studium? Oder doch etwas ganz anderes? Das Kultusministerium will genau hier ansetzen: Du sollst besser und früher unterstützt werden, um deinen eigenen Weg für deine berufliche Zukunft zu finden.

Mehr Berufsorientierung

Der neue Erlass sieht diese wesentlichen Änderungen bei der Berufsorientierung (BO) vor:

  • Zwei Praktika am Gymnasium: Bisher gab es nur eins in Klasse 11. Künftig machen Schüler:innen ein weiteres Praktikum schon in Klasse 9.
  • Mehr BO-Praxistage: An Schulen mit Sekundarbereich I und II wird es bald 35 BO-Tage geben – statt wie bisher 25. Das bedeutet: mehr Zeit, in Berufe reinzuschnuppern.
  • Berufliches Gymnasium mit Pflichtpraktikum: Das bisher freiwillige Betriebspraktikum wird zur Pflicht.
  • Mehr Freiheit für Schulen: Schulen dürfen ihre BO-Konzepte bald flexibler gestalten – Das Betriebspraktikum kann zum Beispiel aufgeteilt und in verschiedenen Einrichtungen durchführen werden.
  • BBSen als starke Partner: Berufsbildende Schulen sollen als Partner für die allgemeinbildenden Schulen fungieren und Jugendliche über Ausbildungsmöglichkeiten und weiterführende Schulwege informieren.
  • Dokumentation deines BO-Wegs: Der Berufsorientierungsprozess wird künftig in einem persönlichen Portfolio festgehalten – unter anderem mit Kompetenzchecks.

Bereit für die Zukunft

Mit dem neuen BO-Erlass will das Kultusministerium sicherstellen, dass Jugendliche früher Klarheit über ihre Stärken und Interessen bekommst. Damit sollen spätere Abbrüche von Ausbildungen oder Studiengängen vermieden werden – und du kannst fundierte Entscheidungen für deine Zukunft treffen.

Schulen können direkt ab dem neuen Schuljahr mit dem neuen Erlass arbeiten. Verbindlich gelten wird er aber erst ab dem Schuljahr 2026/2027.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium


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